Bundesförderung für Energieberatung läuft aus

Die Bundesförderung für Energieberatung übernimmt die Hälfte des Honorars – höchstens 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus. Zum 31. Dezember 2026 läuft die Richtlinie aus, eine Nachfolge ist offen. Im Ratgeber lesen Sie, wie viel Vorlauf ein Antrag braucht und wofür sich der Sanierungsfahrplan auch ohne Zuschuss lohnt.

Ricardo Richter

8/17/20264 min read

Förderung Energieberatung 2026: Warum der 31. Dezember ein echter Stichtag ist

Bei der Förderung einer Energieberatung rechnet sich der Antrag 2026 fast immer. Sie übernimmt die Hälfte des Beratungshonorars, ist unkompliziert und kommt ohne Vorleistung des Beraters aus. Zum 31. Dezember 2026 läuft die zugrunde liegende Richtlinie aus. Ob und in welcher Form eine Nachfolgeregelung kommt, ist zum Stand 17. August 2026 offen.

Das ist kein Verkaufsargument, das wir uns ausgedacht haben. Es steht im Richtlinientext, und es hat für Ihre Planung konkrete Folgen.

Was die Förderung der Energieberatung 2026 leistet

Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude, kurz EBW, bezuschusst die Beratungsleistung selbst — nicht die Sanierung.

  • Fördersatz -> 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars

  • Höchstbetrag bei 1 bis 2 Wohneinheiten -> 650 €

  • Höchstbetrag ab 3 Wohneinheiten -> 850 €

  • Erläuterung in der Eigentümerversammlung -> bis 250 €, einmalig je Gemeinschaft

  • Bewilligungsbehörde -> BAFA

  • Antragsteller und Zuschussempfänger -> der Beratungsempfänger, nicht der Berater

Für ein Einfamilienhaus bedeutet das in der Praxis: Der individuelle Sanierungsfahrplan kostet 1.890 € brutto. Fünfzig Prozent davon wären 945 €, gedeckelt ist der Zuschuss auf 650 €. Ihr Eigenanteil liegt damit bei 1.240 €.

Beim Zweifamilienhaus sind es 2.190 € abzüglich 650 €, also 1.540 €. Beim Mehrfamilienhaus mit drei bis fünf Wohneinheiten ab 3.190 € abzüglich 850 €, also ab 2.340 €. Über Bewilligung und Höhe der Förderung entscheidet ausschließlich die zuständige Bewilligungsbehörde. Eine bestimmte Förderhöhe kann Ihnen niemand zusichern, auch wir nicht.

Wer den Antrag stellt — und wer das Geld bekommt

Das wird regelmäßig verwechselt: Antragsteller und Empfänger des Zuschusses sind Sie, nicht der Energieberater. Der Ablauf ist deshalb dieser: Sie zahlen das vereinbarte Honorar in voller Höhe. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises zahlt das BAFA den bewilligten Betrag unmittelbar an Sie aus. Die Förderung ist eine Erstattung, keine Rabattierung der Rechnung. Die Antragstellung können Sie selbst übernehmen oder uns übertragen. Dafür brauchen wir eine Vollmacht, die Sie zusammen mit der Auftragsbestätigung erhalten.

Der Punkt, an dem die Reihenfolge zählt

Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Als Vorhabenbeginn gilt bei der Energieberatung der rechtsgültige Abschluss des Beratungsvertrages

Damit dabei nichts schiefgeht, schließen wir Beratungsverträge unter einer aufschiebenden Bedingung: Der Vertrag wird erst mit Zugang des Zuwendungsbescheids wirksam. Wird die Förderung bestandskräftig abgelehnt, entfällt der Vertrag ersatzlos und es entstehen Ihnen keine Kosten. Das ist eine reine Absicherung für Sie. Ohne diese Konstruktion würde eine zu früh unterschriebene Auftragsbestätigung die Förderfähigkeit kosten.

Was „läuft aus" konkret bedeutet

Die Richtlinie trat am 1. Juli 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Das ist ein Datum im Richtlinientext, keine Prognose.

Was danach kommt, weiß zum Stand 17. August 2026 niemand seriös zu sagen. Drei Szenarien sind denkbar, und keines davon können Sie beeinflussen:

  • Eine Nachfolgeregelung tritt nahtlos in Kraft, möglicherweise mit anderen Sätzen oder Höchstbeträgen.

  • Es entsteht eine Lücke zwischen alter und neuer Richtlinie.

  • Die Förderung entfällt in dieser Form.

Wir halten es für unseriös, Ihnen eines dieser Szenarien als wahrscheinlich zu verkaufen. Was wir Ihnen sagen können: Die heutigen Konditionen gelten für Anträge, die rechtzeitig vor Jahresende gestellt sind.

Wie viel Vorlauf Sie einplanen sollten

Zwischen Antragstellung und Zuwendungsbescheid liegt Bearbeitungszeit bei der Bewilligungsbehörde, auf die weder Sie noch wir Einfluss haben. Danach beginnt erst die eigentliche Beratung.

Ein realistischer Ablauf sieht so aus:

  1. Orientierungsgespräch, 15 Minuten, kostenlos. Wir klären, ob ein Sanierungsfahrplan

    für Ihr Gebäude sinnvoll ist.

  2. Angebot und Antragstellung. Wir erstellen das Angebot, der Antrag geht ans BAFA.

  3. Zuwendungsbescheid abwarten. Erst damit wird der Vertrag wirksam.

  4. Zwei Vor-Ort-Termine und die Bearbeitung. Nach dem Vor-Ort-Termin dauert die Erstellung

    etwa drei bis fünf Wochen.

  5. Abschlussgespräch und Übergabe der Unterlagen.

  6. Verwendungsnachweis und Auszahlung des Zuschusses an Sie.

Wenn Sie also im Herbst 2026 anfangen zu überlegen, ist das nicht zu spät — aber es ist auch kein Vorhaben mehr für die Woche zwischen Weihnachten und Neujahr.

Was der iSFP unabhängig von der Förderung wert ist

Ein Punkt, der in der Diskussion um Fristen gern untergeht: Der Sanierungsfahrplan ist auch ohne den Zuschuss ein sinnvolles Dokument.

Er bleibt 15 Jahre lang Grundlage für den iSFP-Bonus bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Und er verdoppelt die förderfähigen Höchstausgaben in der Bundesförderung für effiziente Gebäude — bei der ersten Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €.

Dieser zweite Effekt ist in der Praxis oft mehr wert als der Bonus selbst und deutlich mehr wert als die 650 € Beratungszuschuss. Wer in den nächsten Jahren ohnehin Dach, Fassade oder Fenster angeht, holt das Honorar allein darüber wieder herein.

Was wir Ihnen nicht raten

Wir raten Ihnen nicht, jetzt schnell irgendetwas zu beauftragen, nur weil ein Datum im Kalender steht. Wenn Ihr Gebäude erst 2019 saniert wurde und keine Maßnahme ansteht, brauchen Sie keinen Sanierungsfahrplan — mit oder ohne Förderung.

Der Stichtag ist ein Argument für Leute, die ohnehin vorhatten, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Für alle anderen ist er einfach ein Datum.

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie in den kommenden Jahren sanieren wollen und den Beratungszuschuss noch mitnehmen möchten, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für ein erstes Gespräch. Auf der Seite Individueller Sanierungsfahrplan finden Sie den vollständigen Leistungsumfang, die Preise und den Ablauf.

Rufen Sie unter +49 151 538 159 18 an oder schreiben Sie an kontakt@atrans-energieberatung.de — mit Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und ungefährer Wohnfläche. Das Orientierungsgespräch dauert 15 Minuten und kostet nichts.

Quellen

*Alle Angaben zu Förderung und Rechtslage nach dem Stand vom 17. August 2026. Hinweise auf Rechtsvorschriften und Förderprogramme erfolgen nach bestem Wissen und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Für rechtsverbindliche Aussagen sind der Richtlinientext im Bundesanzeiger und die Merkblätter der Bewilligungsbehörde maßgeblich.*

KONTAKT

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E-Mail: kontakt@atrans-energieberatung.de


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